Förderung von
SeHT e.V.

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Bitte helfen Sie uns als Förderer durch Ihre Mitgliedschaft oder durch eine Spende.
Präventive Maßnahmen im sozialpädagogischen Bereich, wie SeHT sie leistet, werden kaum unterstützt. Es muss bei Öffentlichen Stellen erst nachgewiesen werden, dass durch Unterlassung dieser Maßnahmen der teilleistungsschwache junge Mensch seelisch krank wird, sozial ausgegrenzt und isoliert lebt und/oder in Randgruppen abdriftet. Dem müssen wir entgegentreten!
Konto-Nr.: 1618717
BLZ: 670 900 00
VR-Bank Rhein-Neckar
Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Der Verein ist wegen der Förderung der SelbständigkeitsHilfe bei Teilleistungsschwächen e.V. durch Bescheinigung des Finanzamtes als nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienend und zu den in § 5 Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Personenvereinigungen gehörig vom Finanzamt Ludwigshafen unter der Steuernummer 27/662/1380/0-II/2 mit Bescheid vom 30.09.2009 anerkannt.

Förderer der Bundesvereinigung SeHT e.V.:

Folgende Krankenkassen fördern unsere Arbeit:
Pauschal:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe. Dazu gehören:
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
- AOK-Bundesverband GbR, Berlin
- BKK Bundesverband GbR, Essen
- IKK e.V., Berlin
- Knappschaft, Bochum
- Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel

Projektbezogen:
-
Techniker Krankenkasse (TK)
- AOK-Bundesverband GbR, Berlin
- BKK Bundesverband GbR, Essen